Schwangerschaft

Schwangerenbetreuung

Während der gesamten Schwangerschaft stehen wir werdenden Eltern bis zur Geburt und im Wochenbett beratend zur Seite. Uns ist es wichtig, auf ihre individuellen Besonderheiten einzugehen. Neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen bieten wir Ihnen außerdem zusätzliche Diagnostik an, um eine mögliche Wachstums- oder Entwicklungsstörung Ihres ungeborenen Kindes frühzeitig zu erkennen bzw. ernsthafte Probleme vorbeugend zu verhindern. Die Geburtsplanung erfolgt in Absprache mit Ihrer gewünschten Geburtsklinik. Falls nötig stellen wir auch gern den Kontakt zu sozialen Beratungsstellen oder Kinderärzten her.

Schwangerschaftsvoruntersuchung

Zunächst wird in der 6. bis 10. Schwangerschaftswoche festgestellt, ob Ihre Schwangerschaft ganz normal in der Gebärmutter heranwächst und wann der erwartete Entbindungstermin sein wird. Es werden die in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlenen Blutuntersuchungen durchgeführt, um eventuell vorhandene Krankheiten oder Blutgruppenunverträglichkeiten festzustellen. Weiterhin schauen wir, ob es bei Ihnen oder in Ihrer Familie Besonderheiten gibt, die einer größeren Aufmerksamkeit bedürfen. Sie erhalten nun Ihren Mutterpass, in dem alle für die Schwangerschaft wichtigen Informationen gesammelt werden und den Sie deshalb zu jeder Untersuchung – auch im Krankenhaus o.ä.- mitbringen.

Die weiteren Untersuchungen finden bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen statt, circa ab der 30. Schwangerschaftswochen alle 2 Wochen. Zu diesen Terminen werden Gewicht, Blutdruck, Urin, das Wachstum der Gebärmutter und die Lage des Kindes untersucht. Wenn notwendig werden ergänzende Blutabnahmen durchgeführt. In Abständen kontrollieren wir den Muttermund, um Frühgeburtsbestrebungen oder eine Entzündung auszuschließen.

Die Untersuchung bei Terminüberschreitung werden individuell in Zusammenarbeit mit der Geburtsklinik gestaltet. Die allermeisten Kinder kommen jedoch innerhalb des Geburtszeitraumes zur Welt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen während dieser Termine für alle Fragen und Probleme zur Verfügung.

CTG (Herztonwehenschreiber)

Ab ca. der 30. SSW führen wir auch ein CTG durch, um die Herztöne des Kindes hören zu können und eine eventuelle Wehentätigkeit festzustellen. Dies dauert ca. 20 min. Wir bitten Sie, diese Zeit einzuplanen.

Ernährung

Wie auch sonst gilt, dass eine gesunde Vollwertkost das Beste für Sie ist, bei der Sie genug Vitamine durch Obst und Gemüse zu sich nehmen und auf Alkohol und Zigaretten ganz verzichten. Wichtig ist eine ausreichende Trinkmenge von mind. 2 L pro Tag, möglichst Wasser und Kräutertees, süße Limonaden oder Obstsäfte nur in Maßen. Wenn Sie an Kaffee oder schwarzen Tee gewöhnt sind, müssen Sie nicht darauf verzichten, sollten aber auf die Menge achten. Den Genuss von rohen Produkten (z.B. Hackepeter/Mett, Rohmilchkäse) vermeiden Sie besser.

Für Vegetarierinnen ist eine ausreichende Zufuhr von tierischen Eiweißen, z.B. in Form von Eiern, Milch oder Milchprodukten sinnvoll, bei Veganerinnen evtl. die zusätzliche Einnahme bestimmter Vitamine.

Allen Schwangeren empfehlen wir die Einnahme von Jod und Folsäure.

Verhalten

Sie können alles, was Sie sonst gerne tun, auch in der Schwangerschaft fortführen: Sport, Sauna, Sex usw. Wichtig ist, dass Sie extreme Belastungen und Sportarten mit hohem Sturz- und Verletzungsrisiko vermeiden, auf die Signale des Körpers acht geben und sich bei Beschwerden schonen. Bitte bedenken Sie, dass der Kreislauf anders belastet ist als vorher und Kreislaufprobleme schon bei geringer Belastung auftreten können. Gerade in der Frühschwangerschaft  macht der Körper eine große Umstellung durch, so dass die in dieser Zeit auftretende Müdigkeit normal ist und Sie gut daran tun ihr nachzugeben.

Einschränkungen gibt es nur bei Frühgeburtsbestrebungen oder anderen Komplikationen, dies würden wir dann individuell mit Ihnen besprechen.

Zahngesundheit

Die Zähne werden während der Schwangerschaft stark beansprucht. Gründliche Zahnpflege ist deshalb besonders wichtig. Mindestens ein Besuch beim Zahnarzt wäre während der Schwangerschaft gut.

Anmeldung Geburtsklinik

Es ist gut, wenn Sie sich rechtzeitig in der von Ihnen ausgewählten Geburtsklinik anmelden, da einige Einrichtungen großen Zulauf haben. Einen Flyer mit Geburtskliniken erhalten Sie mit Ihrem Mutterpass.

Hebammenbetreuung

Zwei Mal pro Woche findet in unserer Praxis eine Hebammensprechstunde statt. Die Hebamme berät Sie, hilft Ihnen bei Schwangerschaftsbeschwerden und in der Wochenbettbetreuung, sowie bei Fragen rund um das Stillen und um die Ernährung Ihres Kindes. Bei Bedarf können Sie auch Hebammenlisten für Berlin und das Umland in der Praxis erhalten.

Pränataldiagnostik

Mit Pränataldiagnostik bezeichnet man alle Verfahren, mit denen eine Störung oder Krankheit noch vor der Geburt erkannt werden kann. Die Störung kann genetisch bedingt sein oder auf äußere Einflüsse z.B. eine Infektion oder die Einnahme
von bestimmten Medikamenten zurückzuführen sein.

Sollten Besonderheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, gibt es ein weites Netzwerk interproffesioneller Zusammenarbeit, mit dem nach ausführlicher Beratung, die für Ihre Schwangerschaft und Familie bestmögliche Entscheidung getroffen werden kann.

Ultraschalluntersuchungen

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Untersuchungen vorgesehen, diese finden um die ca. 12., 20. und 30. SSW statt.

1. In der 9.- bis 12.SSW vergewissern wir uns, dass sich die Schwangerschaft zeitgerecht in der Gebärmutter entwickelt und ob vielleicht mehr als ein Embryo vorhanden ist.

2. In der ca. 20. SSW können Sie wählen zwischen:
– Basis Ultraschalluntersuchung
– Erweiterte Basis Ultraschalluntersuchung

3. In der 30. SSW vergewissern wir uns, dass das Kind zeitgerecht gewachsen ist und ermitteln die Lage Ihres Kindes. Bei Verdacht auf oder Vorliegen von Abweichungen können wir weitere Ultraschalluntersuchungen durchführen, einschließlich der sog. Feindiagnostik oder Doppleruntersuchungen.

Weitere Untersuchungen sind bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren oder fakultativ auf Ihren Wunsch hin als IGEL-Leistung möglich.

Nackentransparenz-Messung ca. 13. SSW

Ultraschalluntersuchung zur Ermittlung Ihres individuellen Risikos für chromosomale Fehlbildungen, insbesondere Down-Syndrom.

(Diese IGeL-Untersuchung ist ein Zusatzangebot und wird mit Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen)

ß-HCG und PAPP-A

Hormonuntersuchungen in der 13. SSW, die Hinweise auf Chromosomenstörungen geben können. Zusammen mit der Nackendicke kann die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Störungen berechnet werden.

(Diese IGeL-Untersuchung ist ein Zusatzangebot und wird mit Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen)

NIPT Test

Blutuntersuchung des mütterlichen Blutes, die mit hoher Sicherheit Chromosomenstörungen des Ungeborenen (Trisomie 13,18,21/ Downsyndrom) ausschließt. Diese Untersuchung kann ab der 11. Schwangerschaftswoche erfolgen.

(Diese IGeL-Untersuchung ist ein Zusatzangebot und wird mit Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen)

Schwangerschaftskonfliktberatung

Das Ziel der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, schwangere Frauen und Paare mit ihren Sorgen aufzufangen und in dieser schwierigen Situation durch Unterstützung und Beratung, Hilfestellung zu geben. Es gibt viele Beweggründe, weshalb der Zeitpunkt für eine Schwangerschaft ungewollt sein und Konflikte auslösen kann. Sie sind mitten in der Ausbildung, die eigene Lebensplanung gerät ins Wanken, Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder eine unsichere finanzielle Zukunft lassen Sie eine Schwangerschaft in Frage stellen.

Unsere Praxis ist eine staatlich anerkannte Beratungstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung.

Beratung

– Erläuterung der Rechtsgrundlage
– Informationen über soziale Dienste, Selbsthilfegruppen etc.
– Konfliktklärung bezüglich psychosozialer Gesichtspunkte
– Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
– Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs

Rechtliches

Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches stellt den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. Es gibt aber im Wesentlichen drei Ausnahmen:

  1. Die Frau hat eine Konfliktberatung wahrgenommen und befindet sich noch innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis. Besondere Gründe für die Abtreibung braucht die Frau nicht anzugeben. Diese soziale Indikation zum Abbruch stellt mit 96% die mit Abstand häufigste dar. Es handelt sich bei dieser Ausnahme um einen juristischen Kompromiss: Der Eingriff gilt in diesem Falle als rechtswidrig, aber nicht als strafbar.   
  2. Durch die Schwangerschaft besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau. Diese medizinische Indikation wird üblicherweise angewandt, wenn das wachsende Kind eine schwere Erkrankung oder Behinderung aufweist. Allerdings bezieht sich die Begründung dann nicht auf die medizinische Störung des Kindes, sondern auf die resultierende Belastung der Frau im genannten Sinne. Der Abbruch kann dann auch deutlich später erfolgen – im Prinzip beim Einsetzen der Wehen nicht mehr. Sogenannte Spätabbrüche aus medizinischer Indikation werden üblicherweise bis zur 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
  3. Die Schwangerschaft ist durch eine Vergewaltigung entstanden. In diesem Falle kann ebenfalls in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis der Abbruch erfolgen.

Im Falle der letzten beiden Ausnahmen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Bei der sozialen Indikation haben Frauen nur den Anspruch auf Leistungen, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch nicht zuzumuten ist. (Paragraph 19 Schwangerschaftskonfliktgesetz)

Psychosoziale Dienste

Gerade die erste Zeit nach einer Geburt ist für Familien eine sensible Zeit. Mit der Ankunft des Babys ändert sich alles. Eltern brauchen hier verständige und tatkräftige Unterstützung. Es braucht Zeit, bis sich die neue Familie kennenlernt und es gibt zahlreiche Lebenssituationen und Umstände, welche die Freude über die Geburt eines Kindes trüben können.

Beratung, Hilfevermittlung und Krisenintervention werden für die Betroffenen und für die Angehörigen angeboten. Wir haben für Sie folgende Kontakte aufgelistet, an die Sie sich wenden können.

Kontakte

Känguru Projektkoordination – hilft und begleitet

Wibke Wonneberger
Freiwilligenzentrum der Diakonie
Schönhauser Allee 141, 10437 Berlin
E-Mail: 
Telefon: 030 44 03 08 262

 

Känguru in Spandau

Dr. Julia Grieb
Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau
Stadtrandstr. 555, 13589 Berlin
E-Mail:
Telefon: 0178 77 09 388

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