Frauenheilkunde

Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. Brustkrebs ist die häufigste, bösartige Erkrankung bei Frauen.

Vorsorgeuntersuchung

Ab dem 20.Lebensjahr kann sich jede Frau einmal jährlich zur Krebsfrüherkennung gynäkologisch untersuchen lassen. Dabei wird der Gebärmutterhals kontrolliert, die Gebärmutter und die Eierstocksregion abgetastet und durch Tastuntersuchung die Brust kontrolliert. Ab dem 50. Lebensjahr erweitert sich die Krebsvorsorge durch eine Untersuchung des Stuhles auf Blut zur Darmkrebsvorsorge. Ab dem 56. Lebensjahr können die Frauen zur Darmspiegelung gehen. Diese kann nach 10 Jahren
wiederholt werden.

Krebs vorbeugen

30 bis 60 % der bekannten Krebsfaktoren sind ernährungsbeding – dies gilt besonders für Darmkrebs. Bitte rauchen Sie nicht, den Zigaretten enthalten 100 verschiedene krebserregende Substanzen.

Verhütung

Es gibt eine große Anzahl von Verhütungsmöglichkeiten: die Pille, Kondome, Kupferspirale, Hormonspirale, Diaphragma oder natürliche Familienplanung. Diese dienen der Vermeidung von Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Erkrankungen. Bei der Auswahl gilt es die individuell richtige Methode herauszufinden. Dabei spielt der Pearl-Index eine essentielle Rolle, da er die Zuverlässigkeit eines Verhütungsmittels genormt beurteilt. Außerdem sollten Überlegungen, wie die aktuelle Lebenssituation, Grunderkrankungen und andere Faktoren, die bedeutsam sind, in die Entscheidung einfließen.

Die Verhütungsmethoden unterliegen unterschiedlichen Wirkprinzipien:
– Mechanische Verhütungsmittel
– Hormonelle Verhütungsmittel
– Chemische Verhütungsmittel
– Sterilisation

Wechseljahre

In den Wechseljahren stellen die Eierstöcke ihre Hormonproduktion ein. Dieser Zeitpunkt liegt normalerweise zwischen 45 bis 55 Jahren. Viele Frauen erleben diese Zeit ohne große Beschwerden. Neben unregelmäßigen Blutungen können sich aber auch Hitzewallungen, Durchschlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Scheidentrockenheit, Konzentrationsstörungen, funktionelle Herzbeschwerden, Reizblase sowie Gelenksbeschwerden einstellen. Dabei sind die ersten Monate nach Ausbleiben der Regel am unangenehmsten, danach werden die Beschwerden wieder besser.

Die meisten Frauen kommen ohne Therapie durch diese Zeit. Sport und calziumreiche Ernährung wirken zudem unterstützend. Einigen Frauen helfen pflanzliche Präparate gut. Frauen mit sehr starken Beschwerden können nach Risikoabwägung und Beratung auch eine Hormonersatztherapie erhalten.

Gerne helfen wir Ihnen und beraten Sie in dieser möglicherweise schwierigen Zeit.

Kinderwunsch

Wenn eine Schwangerschaft nicht wie erwartet innerhalb von 6 bis 12 Monaten eintritt, ist die Paarbeziehung häufig sehr belastet. Eine gynäkologische Untersuchung ist dann sinnvoll, damit wir gemeinsam nach Gründen für die ungewollte Kinderlosigkeit suchen können.

Mögliche Ursachen:
– Hormonstörungen
– Nichtbeachtung der Konzeptionszeit
– sexuelle Störungen
– gestörte Spermienqualität
– Endometriose und/oder Myome
– verschlossene Eileiter nach abgelaufener Entzündung
– starkes Über-oder Untergewicht
– bestimmte Medikamente, Alkohol und Nikotin

Diagnostik

Unsere Diagnostik erstreckt sich über einen Monatszyklus, um die Qualität des Eisprungs zu kontrollieren. Diese Untersuchungen sind wegweisend für eine adäquate Therapie. So kann häufig trotzdem eine Schwangerschaft erzielt werden. Nur selten sind invasive Maßnahmen wie IVF/ICSI nötig. Eine Zusammenarbeit hierfür erfolgt z.B. mit dem Fertility Center/Westend.

Teenagersprechstunde

In diese Sprechstunde könnt Ihr mit 12 bis 18 Jahren, ohne Anmeldung allein oder mit einer Person Eures Vertrauens kommen, um mit einer Ärztin über körperliche Entwicklungen, Liebe und Sexualität, Schwangerschaftsverhütung, Impfungen oder Infektionsverhütung zu sprechen. Die Ärztinnen und das Praxispersonal unterliegen der Schweigepflicht, so dass erstmal niemand etwas von den Gesprächen und eventuellen Untersuchungsergebnissen erfahren muss.

Auf Wunsch und bei Beschwerden, könnt Ihr Euch untersuchen lassen. Wenn Ihr möchtet, könnt Ihr aber auch einfach nur zum Kennenlernen vorbeikommen.

Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs

In dieser Sprechstunde können auch die Impfungen gegen das HPV-Virus, welches den Gebärmutterhalskrebs verursachen kann, durchgeführt werden. Die Impfungen (es sind vor dem 15. Geburtstag zwei und danach drei Impfungen in den Muskel am Oberarm) werden grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag von den Krankenkassen übernommen.

Urinuntersuchung auf Chlamydien

Wenn Ihr schon sexuell aktiv seid, dann sprecht uns auch auf das Angebot an, jährlich eine Urinuntersuchung auf Chlamydien wahrzunehmen. Dieses Angebot bezahlen die Krankenkassen bis zum 25. Geburtstag.

Sexuell übertragbare Infektionen

Es gibt eine Reihe von sexuell übertragbaren Krankheiten mit teilweise unspezifischen Symptomen. Wenn Sie eine derartige Erkankung befürchten oder Symptome wie Schmerzen, Ausfluss oder ungewöhnliche Blutungen haben, bitten wir um schnellstmögliche Vorstellung. Einen Termin erhalten Sie in diesem Fall zeitnah.

Falls Sie sexuell übertragbare Erkrankungen ausschließen wollen, können wir Ihnen folgende IGel-Leistungen anbieten:
– HIV
– Abstrich auf auf sexuell übertragbare Erkrankungen
– Chlamydien (wird im Alter bis 25 jährlich von den Krankenkassen übernommen)

Die Ergebnisse liegen meist innerhalb von einer Woche vor. Diese Untersuchungen werden mit Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Impfungen

Wir führen alle Impfungen gemäß der Empfehlung der Impfkomission (StiKo) durch und haben dafür die entsprechenden Zulassungen. Mit Impfungen erreicht man die Bildung von Antikörpern gegen bestimmte Infektionskrankheiten. Auch Reiseimpfungen sind möglich (außer Gelbfieber). Gerne kontrollieren wir Ihren Impfpass, ob Impfungen notwendig sind.

Impfangebot:
– Masern, Mumps, Röteln
– Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis (Keuchhusten)
– Pneumokokken (ab 60.Lebensjahr)
– Gebärmutterhalskrebsimpfung (HPV)
– Grippeimpfungen
– Reiseimpfungen z.B. Hepatitis A/B

Individuelle Gesundheitsleistungen

Bei den angebotenen zusätzlichen Gesundheitsleistungen handelt sich um präventive (vorbeugende) Untersuchungen, die der Gesundheitserhaltung bzw. der Früherkennung einzelner Erkrankungen dienen. Im Falle einer Diagnosestellung kann schnell gehandelt werden und eine Therapie frühzeitig begonnen werden.

Leistungen

– Ultraschall der Unterleibsorgane
– Ultraschall der Brust
– Abklärung von sexuell übertragbaren Infektionen
– HIV-Test
– Urinuntersuchung auf Früherkennung von Harnblasenkrebs
– Spezielle Therapien bei wiederkehrenden Entzündungen

Diese Untersuchungen werden mit Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Preise

Eine genaue Auflistung mit Preisen erhalten Sie in unserer Praxis.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Das Ziel der Schwangerschaftskonliktberatung ist es, schwangere Frauen und Paaren mit ihren Sorgen aufzufangen und in dieser schwierigen Situation durch Unterstützung und Beratung Ihnen unsere Hilfestellungen zu geben.

Unsere Praxis ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung.

Beratungen

– Erläuterung der Rechtsgrundlage
– Information über soziale Dienste, Selbsthilfegruppen etc.
– Konfliktklärung bezüglich psychosozialer Gesichtspunkte
– Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
– Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
– Ausstellen einer Beratungsbescheinigung

Rechtliches § 218

Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches stellt den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. Es gibt aber im Wesentlichen 3 Ausnahmen.

1. Die Frau hat eine Konfliktberatung wahrgenommen und befindet sich noch innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis. Besondere Gründe für die Abtreibung braucht die Frau nicht anzugeben. Diese soziale Indikation zum Abbruch stellt mit 96% die mit Abstand häufigste dar. Es handelt sich bei dieser Ausnahme um einen juristischen Kompromiss: Der Eingriff gilt in diesem Falle als rechtswidrig aber nicht als strafbar.

2. Durch die Schwangerschaft besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau. Diese medizinische Indikation wird üblicherweise angewandt, wenn das wachsende Kind eine schwere Erkrankung oder Behinderung aufweist. Allerdings bezieht sich die Begründung dann nicht auf die medizinische Störung des Kindes, sondern auf die resultierende Belastung der Frau im genannten Sinne. Der Abbruch kann dann auch deutlich später erfolgen- im Prinzip beim Einsetzen der Wehen nicht mehr. Sogenannte Spätabbrüche aus medizinischer Indikation werden allerdings üblicherweise bis zur 24.Schwangerschaftswoche durchgeführt.

3. Die Schwangerschaft ist durch eine Vergewaltigung entstanden. In diesem Falle kann ebenfalls in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis der Abbruch erfolgen.

Im Falle der letzten beiden Ausnahmen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Bei der sozialen Indikation haben Frauen nur den Anspruch auf Leistungen, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch nicht zuzumuten ist. (Paragraph 19 Schwangerschaftskonfliktgesetz)

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